Aktuelle Informationen zur Physiotherapie und Heilmassage mit ÖGK-Verordnung – Stand Mai 2025
Liebe Patientinnen und Patienten,
aufgrund aktueller Vorgaben der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gibt es wichtige Änderungen für ärztlich verordnete Physiotherapien, die ich Ihnen hier klar zusammenfasse:
Was hat sich geändert?
Seit Mai 2025 gibt es von der ÖGK die Empfehlung, dass Ärztinnen und Ärzte zunächst nur noch maximal 6 Therapieeinheiten à 30 Minuten verordnen sollen. In medizinisch begründeten Fällen (wie nach Operationen, neurologischen Erkrankungen oder komplexen Beschwerden) sind jedoch auch längere Einheiten von 45 oder 60 Minuten weiterhin möglich.
Warum diese Änderung?
Die ÖGK möchte die verfügbaren Therapiekapazitäten besser steuern, Wartezeiten verkürzen und dadurch mehr Patient:innen schneller den Zugang zur Therapie ermöglichen. Diese Anpassungen erfolgen insbesondere zur langfristigen Sicherstellung der Versorgung und zur gezielten Nutzung der vorhandenen Ressourcen.
Was bedeutet das für Sie?
- Ihre ärztliche Verordnung umfasst zunächst maximal 6 Einheiten à 30 Minuten.
- Wenn aus therapeutischer Sicht längere oder weitere Einheiten sinnvoll sind, informieren Sie bitte Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt. Diese können dann gegebenenfalls zusätzliche Einheiten oder längere Therapiezeiten verordnen.
- Die Qualität und Intensität Ihrer Therapie bleibt selbstverständlich weiterhin gewährleistet.
Heilmassagen:
Für die Heilmassage gelten aktuell keine gesonderten neuen Vorgaben. Diese sind weiterhin individuell verordnungsfähig, wobei Rückerstattungen seitens der ÖGK wie gewohnt erfolgen.
Unser gemeinsames Ziel:
Unabhängig von diesen Anpassungen steht Ihre Gesundheit stets im Mittelpunkt. Gemeinsam mit Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt sorge ich dafür, dass Sie weiterhin eine bestmögliche und individuell angepasste Therapie erhalten.
Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!