Was tue ich bei körperlichen Beschwerden / Verspannungen?

Suchen Sie ihren Haus- oder Facharzt auf und berichten diesem, welche Beschwerden Sie haben. Wie lange dauern diese bereits an, wann haben sie begonnen. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob Heilmassagen eine mögliche Besserung der Beschwerden bewirken können. Falls ja, soll Ihnen Ihr Arzt einen Verordnungsschein, mit z.B. 10x á 30 min. Heilmassage, verschreiben.

Benötige ich für Heilmassagen einen Verordnungsschein?

Ja! Medizinische Massagen / Heilmassagen dürfen nur nach Vorliegen eines aktuellen Verordnungsschein durchgeführt werden.

Wo bekomme ich einen Verordnungsschein?

Ein Verordnungsschein erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, oder Facharzt ihres Vertrauens, z.B. für 10x á 60 min. Heilmassagen.

Muss ich meinen Verordnungsschein cheferärztlich bewilligen lassen?

Aktuell ist für Heilmassagen keine chefärztliche Bewilligung von nöten. (Stand 01.04.2024)

Um jedoch zu 100% sicher zu sein, einen Teilbetrag nach Rechnungslegung refundiert zu bekommen, würde ich Ihnen anraten, den Verordnungsschein vorab bewilligen zu lassen. Schicken Sie dazu den Verordnungsschein an Ihre Krankenkasse, per Post, E-Mail, Handy-Signatur, oder Bürgerkarte. Sie erhalten den bewilligten Verordnungsschein nach einigen Tagen retourniert! Diesen Verordnungsschein nehmen Sie bitte zum Erst-Termin mit.

Was bekomme ich von meiner Krankenkasse oder Privatversicherung refundiert?

Abhängig von der jeweiligen Krankenkasse, erhalten Sie einen kleinen Teilbetrag, nach Einreichung der bereits bezahlten Behandlungen, refundiert. Privatversicherungen zahlen zw. 80-100%, abzüglich der bereits erhaltenen Refundierung Ihrer Krankenkasse.