Heilmassage in Wien und Baden
Mit einer Verordnung, „Massage zu Heilzwecken“, kann ich Ihre Krankheitsbilder behandeln. Ein ausführliches Erstgespräch ist hier besonders wichtig. Voraussetzung für eine Teilrückerstattung, durch den gesetzlichen Sozialversicherungsträger, ist die chefärztliche Bewilligung.