Was tue ich bei körperlichen Beschwerden / Verspannungen?
Besuchen Sie Ihren Haus- oder Facharzt und schildern Sie ihm detailliert Ihre Beschwerden, einschließlich deren Dauer und Beginn. Diskutieren Sie mit Ihrem Arzt, ob Heilmassagen eine geeignete Therapieoption zur Linderung Ihrer Beschwerden sein könnten. Sollte dies der Fall sein, bitten Sie Ihren Arzt um einen Verordnungsschein, beispielsweise für 10 Sitzungen à 30 Minuten Heilmassage.
Benötige ich für Heilmassagen einen Verordnungsschein?
Ja! Medizinische Massagen / Heilmassagen dürfen nur nach Vorliegen eines aktuellen Verordnungsschein durchgeführt werden.
Wo bekomme ich einen Verordnungsschein?
Ein Verordnungsschein erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, oder Facharzt ihres Vertrauens, z.B. für 10x á 30 min. Heilmassage.
Muss ich meinen Verordnungsschein cheferärztlich bewilligen lassen?
Aktuell ist für Heilmassagen keine chefärztliche Bewilligung erforderlich (Stand 01.04.2024).
Um jedoch sicherzustellen, dass ein Teilbetrag nach Rechnungslegung erstattet wird, empfehle ich Ihnen, den Verordnungsschein im Voraus genehmigen zu lassen. Senden Sie den Verordnungsschein an Ihre Krankenkasse – per Post, E-Mail, Handy-Signatur oder Bürgerkarte. Nach einigen Tagen erhalten Sie den bewilligten Verordnungsschein zurück. Bitte bringen Sie diesen zum ersten Termin mit.
Was bekomme ich von meiner Krankenkasse oder Privatversicherung refundiert?
Je nach Krankenkasse erhalten Sie nach Einreichung der bereits bezahlten Behandlungen einen Teilbetrag zurückerstattet. Privatversicherungen erstatten in der Regel 80-100% der Kosten, abzüglich der von Ihrer Krankenkasse bereits erhaltenen Rückerstattung.